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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen

Das Fahrzeug ist Eigentum von Travelmanie GmbH mit Sitz in 3274 Bühl b. Aarberg, nachfolgend Vermieter genannt.

Alle Lenker sowie allfällige Zusatzlenker des Fahrzeuges sind dem Vermieter bekannt zu geben. Sie müssen mindestens 20 Jahre alt und volle 24 Monate im Besitz eines gültigen Führerscheins der Kategorie B bis 3,5t Gesamtgewicht sein. Lernfahrten sowie Fahrten für sportliche Zwecke, die Weitervermietung oder der
Verkauf des Fahrzeuges sind untersagt. Die reservierte Anhängerkupplung darf nur mit einem gültigen Eintrag im Fahrausweis genutzt werden. Das Transportieren von Material oder das Benutzen des Fahrzeuges für Umzüge ist untersagt. Das Fahrzeug darf weder in einem durch Alkohol, Medikamente oder Drogen beeinträchtigten Zustand noch ein einem sonstigen, die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Zustand (zB Übermüdung) gefahren werden.

Der Mieter anerkennt den Mietvertrag mit allen Vertragsabschnitten und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben zu seiner Person sowie weitere im Vertrag genannte Personen.

Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten!
Reservation, Kaution und Zahlung

Bei Unterzeichnung des Mietvertrages wird eine Anzahlung von CHF 800.00 fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Diese Anzahlung bildet zugleich die Kaution, welche dem Mieter bei korrekter Rückgabe des Fahrzeuges zurückerstattet wird. Das Reisemobil gilt erst nach eingegangener Anzahlung als reserviert.

Die gesamten Mietkosten sind bis spätestens 30 Tage vor Fahrzeugübergabe zu überweisen.
Vertragsrücktritt

Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile zu bezahlen:

Bis 60 Tage vor Mietbeginn 40% der Gesamtkosten
59 bis 30 Tage vor Mietbeginn 70% der Gesamtkosten
29 Tage bis Mietbeginn 100% der Gesamtkosten
Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs
Die Übernahme und die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen am Domizil des Vermieters zu der im Mietvertrag genannten Uhrzeit. Sowohl bei der Übergabe wie bei der Rückgabe wird ein Protokoll erstellt und durch den Mieter und Vermieter unterzeichnet.

Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand, innen und aussen gereinigt und ohne Mängel abgegeben. Der Mieter hat das Fahrzeug innen gereinigt und das Zubehör im gleichen Zustand zurückzugeben. Falls das Fahrzeug nicht gereinigt ist, oder Nachreinigungen notwendig sind, berechnet der Vermieter den entsprechenden Aufwand zu CHF 85.00 / Stunde. Sollten nachträglich verdeckte oder unbemerkte Mängel oder Schäden durch den Vermieter festgestellt werden, so hat der Vermieter Anrecht darauf, den Mieter zu belangen und ihn entsprechend zur Verantwortung zu ziehen.

Der Frischwassertank ist vor der Abgabe durch den Mieter zu entleeren. Der Abwassertank ist regelmässig zu entleeren, insbesondere vor der Rückgabe. Falls eine Toilette dazu gemietet wird, ist diese geleert und sauber geputzt zurückzugeben. Bei Nachreinigungen werden pauschal CHF 120.00 verrechnet.

Der Dieseltank ist vor der Rückgabe durch den Mieter voll zu tanken.

Erfolgt die Rückgabe des Fahrzeuges nach der vereinbarten Uhrzeit, wird dem Mieter pro angebrochene Stunde CHF 85.00 in Rechnung gestellt. Kann das Fahrzeug infolge eines Unfalles, Ausfalles oder aufgrund einer Verspätung nicht an den Vermieter zurückgegeben werden, kann der Mieter für den Schaden, welcher dem Vermieter durch verspätete Abgabe des Fahrzeuges an den Folgemieter entsteht, haftbar gemacht werden. Vorzeitige Fahrzeugrückgabe oder das Nichterreichen der im Vertrag vereinbarten Gesamtkilometer, berechtigt zu keiner Mietreduktion.


Für den Fall, dass das Fahrzeug infolge Unfall oder anderer nicht vom Vermieter verschuldeten Ursachen ausfällt, bemüht sich dieser um ein Ersatzfahrzeug. Sollte kein Ersatzfahrzeug gefunden werden, erhält der Mieter die geleistete Zahlung vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden. Der Ausfall eines oder mehrerer Geräte (Kühlschrank, Batterie, Heizung etc.) berechtigt zu keiner Schadenersatz-Forderung.
Anhängerkupplung und Anhänger

Der Mieter verpflichtet sich zur Deklaration des Anhängertyps mit Gewichtsangabe. Es darf ausschliesslich der im Mietvertrag aufgeführte Anhänger mitgeführt werden. Es dürfen nur Anhänger mit einem maximalen Gewicht von 2200 kg mitgeführt werden, welche über eine gültige Zulassung verfügen sowie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei einem Anhängergewicht von mehr als 750 kg müssen sämtliche Fahrer im Besitze eines gültigen Fahrausweises der Kategorie E oder BE sein.
Reparaturen und Sorgfaltspflicht

Reparaturen sind im Vorfeld mit dem Vermieter abzusprechen und durch die offizielle Vertretung ausführen zu lassen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlegung einer detaillierten Rechnung, lautend auf Travelmanie GmbH, Hagacher 3, CH-3274 Bühl b. Aarberg, an den Mieter zurückerstattet.

Der Mieter ist während der Mietdauer für den vorschriftsgemässen Unterhalt des Fahrzeuges verantwortlich. Der Öl- und Wasserstand sowie der Reifendruck sind alle 1’000 km zu prüfen. Motorenöl und Scheiben-wischwasser sind Verbrauchsmaterial und gehen zu Lasten des Mieters. Für Schäden, die durch mangelhaften Unterhalt oder unsachgemässe Behandlung durch den Mieter entstehen, haftet dieser. Der Vermieter kann seinen entstandenen Arbeitsaufwand dem Mieter zu CHF 85.00 / h in Rechnung stellen.

Kosten wegen Beschädigungen an Dachaufbauten durch Missachtung der Mindesthöhe sind vollständig durch den Mieter zu entrichten. Die Motorfahrzeugversicherung lehnt jede Leistung ab.
Unfälle und Einbrüche

Jeder Unfall oder Einbruch ist sofort der örtlichen Polizeistation und dem Vermieter zu melden. Bei einem Unfall ist der sich im Fahrzeug befindende Unfallrapport vollständig auszufüllen und durch die Beteiligten zu unterzeichnen. Die Situation ist mit Skizzen, Fotos und Adressen allfälliger Zeugen festzuhalten. Dem Vermieter sind die notwendigen Unterlagen umgehend zukommen zu lassen, so dass er seiner Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung innerhalb Wochenfrist nachkommen kann. Es dürfen keine Schuldzugeständnisse auf den Namen des Vermieters gemacht werden.
Versicherungen

Das Fahrzeug ist mit einer Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt CHF 1’000.00, nicht ausschliessbar) und einer Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt CHF 500.00, nicht ausschliessbar) versichert. Der Mieter haftet bis zum Betrag des Selbstbehaltes für sämtliche dem Vermieter entstandenen Aufwendungen. Mehrprämien aufgrund eines Bonusschutz-Verlustes können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
Gebühren und Treibstoff

Dieselkosten, Autobahn-, Tunnel-, Fähr- und andere Strassengebühren gehen zu Lasten des Mieters. Die CH-Autobahn-Vignette ist im Mietpreis inbegriffen.
Verkehrsregelverletzungen

Für die Folgen von Verkehrsregelverletzungen, wie Bussen für Übertretungen von Verkehrsvorschriften jeglicher Art sowie Überschreitungen von Parkzeiten etc., haftet der Mieter.
Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist das Domizil des Vermieters.
Die Travelmanie GmbH ist berechtigt, die vorliegenden AGB mit all ihren Bestandteilen jederzeit einseitig zu ändern. Dies AGB treten am 01. Dezember 2012 in Kraft. Änderungen bleiben vorbehalten.



agbs-budgetcampers.pdf [73 KB]